
Wenn Sie mit „Ja“ stimmen, sprechen Sie sich dafür aus, die Planungen zur StUB zu beenden.
Damit der Bürgerentscheid wirksam ist, müssen mindestens 10 Prozent der abstimmungsberechtigten Erlanger Bürgerinnen und Bürger für eine der beiden Alternativen stimmen.
Abstimmungsberechtigung
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und sonstigen Unionsbürgerinnen und -bürger, die am 6. März 2016 das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren 6. März 1998 und früher), seit mindestens zwei Monaten in Erlangen mit Hauptwohnung gemeldet sind (also seit 6. Januar 2016) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die amtlichen Abstimmungsbenachrichtigungen werden in der 6. Kalenderwoche 2016
(ab 8. Februar 2016) per Post zugestellt.
Informationen über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids
Abstimmungslokale
Für den Bürgerentscheid werden verteilt über das Stadtgebiet 56 Abstimmungslokale eingerichtet.
Bitte beachten Sie die auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegebene Anschrift Ihres persönlichen Abstimmungslokals.
Im Rathaus ist am Abstimmungssonntag keine Abstimmung möglich.
Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Telefonnummer 09131/862208.
Öffnungszeiten der Abstimmungslokale
Die Abstimmungslokale sind am Sonntag, 6. März 2016, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Stimmabgabe im Abstimmungslokal
Aus Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung geht hervor, welches Abstimmungslokal in Ihrer Nähe für Sie vorgesehen ist.
Bitte bringen Sie die Abstimmungsbenachrichtigung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis in das Abstimmungslokal mit.
Bei Verlust der Abstimmungsbenachrichtigung ist es auch möglich, nur unter Vorlage des Personalausweises, Identitätsausweises (als ausländischer Unionsbürger) oder des Reisepasses seine Stimmen abzugeben, vorausgesetzt, Sie sind in das Bürgerverzeichnis des betreffenden Abstimmungslokals eingetragen.
Informationen erteilt das Wahlamt ggf. unter der Telefonnummer 86-2208.
Briefabstimmung ab 15. Februar 2016
Wer seine Stimme am 6. März 2016 nicht persönlich im Abstimmungslokal abgeben kann, kann ab 15. Februar 2016 Briefabstimmungsunterlagen beantragen:
- schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung),
- unter www.erlangen.de (Aufruf der online-Anwendung auch über den auf der Benachrichtigung aufgedruckten QR-Code möglich)
- persönlich im Bürgeramt, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Erdgeschoss, links.
Im Bürgeramt besteht auch die Möglichkeit, den Stimmzettel sofort auszufüllen und den Abstimmungsbrief in eine Wahlurne einzuwerfen.
Wichtig: Der Abstimmungsbrief muss bis spätestens Sonntag, den 6. März 2016, 18 Uhr, beim Bürgeramt zurück sein. Deshalb müssen die Unterlagen rechtzeitig abgesandt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten endet die Online-Antragsmöglichkeit am Mittwoch, 2. März 2016, 12 Uhr. Persönliche Abholung der Unterlagen ist noch bis Freitag, 4. März 2016, 15 Uhr, möglich.
Hinweis: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können am Sonntag, 6. März 2016, allerdings nur zwischen 8 und 15 Uhr, noch Briefabstimmungsunterlagen im Bürgeramt, Rathausplatz 1, EG, links, abgeholt werden. Bitte die Vollmacht auf der Rückseite der amtlichen Abstimmungsbenachrichtigung verwenden und Ausweise des Bevollmächtigenden und des Bevollmächtigten vorlegen.
Am Wahlsonntag können die Unterlagen noch bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen eingeworfen werden. In den Abstimmungslokalen können Abstimmungsbriefe nicht abgegeben werden!
Hier der Link zur Abstimmungsorganisation der Stadt Erlangen.