Kontakt
CSU-Geschäftsstelle
und Abgeordnetenbüro
CSU-Kreisverband Erlangen-Stadt
Ludwig-Erhard-Straße 9 a
91052 Erlangen
Tel. 09131 63 00 90 1
kreisverband-stadt@csu-erlangen.de
Bürozeiten:
Mo. – Fr. 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Stadtratsfraktion
Zimmer 1.04
Rathaus, Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Tel. 09131 86-24 05
csu@erlangen.de
Bürozeiten:
Mo. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr/14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Di., Mi., Do. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr/14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr geschlossen
Sprechstunden
montags von 17.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 12.00 bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Spenden
Gemeinsam können wir die Zukunft gestalten und für die Werte eintreten, die uns verbinden. Jeder Beitrag – ob groß oder klein – hilft uns, politische Veränderungen zu bewirken und eine starke Stimme für unsere Gesellschaft zu sein.
Sie können via Überweisung auf eines unserer Konten spenden:
- Sparkasse Erlangen
DE24 7635 0000 0019 0010 90
BYLADEM1ERH - VR-Bank EHH
DE94 7636 0033 0001 0001 01
GENODEF1ER1
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.
Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck.
Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
CSU Kreisverband Erlangen-Stadt
Ludwig-Erhard-Straße 9a
91052 Erlangen
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München)
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Presse
Unsere Partei setzt sich mit voller Kraft für eine gerechte, nachhaltige und zukunftsorientierte Politik ein. Mit klaren Werten, innovativen Ideen und dem Engagement unserer Mitglieder gestalten wir den politischen Diskurs aktiv mit. Medienvertreter sind eingeladen, unsere Arbeit zu begleiten und über aktuelle Themen, Veranstaltungen und Kampagnen zu berichten. Für weitere Informationen, Interviewanfragen oder Presseunterlagen steht unser Presseteam jederzeit zur Verfügung: presse@csu-erlangen.de
Kontakt
CSU-Kreisverband Erlangen-Stadt
Ludwig-Erhard-Straße 9 a
91052 Erlangen
Tel. 09131 63 00 90 1
kreisverband-stadt@csu-erlangen.de
www.csu-erlangen.de