18. September 2023 - Katastrophenschutz
Am 18. September 2023 hatte die Senioren Union Hr. Friedhelm Weidinger, Amtsleiter für Brand- und Katastrophenschutz in Erlangen – als Referent zu Gast. Der Vorstand der Senioren Union Erlangen konnte mit der Auswahl dieses Themas wieder viele Mitglieder und Interessenten zum Besuch dieser Veranstaltung bewegen. Mit großem Interesse verfolgten die Teilnehmer der Veranstaltung die Ausführungen des hervorragenden Redners.
Nürnberg, 27. Juli 2023 (stmi). Innenminister Joachim Herrmann hat heute das Konzept Katastrophenschutz Bayern 2025 vorgestellt,
Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete einmal im Juni 2022 den Katastrophenschutz als eines der grundlegenden Schutzversprechen des Staates gegenüber seinen Bürgern. Im Juli 2023, stellte er mit einem 12-Punkte-Programm als Fortentwicklung das Konzept „Katastrophenschutz Bayern 2025“ vor, das gemeinsam mit allen am Hilfeleistungssystem beteiligten Organisationen und Verbänden entwickelt wurde.
Daran anknüpfend führte Hr. Weidinger uns durch die Herausforderungen des Katastrophenschutzes:
- Die Strukturen, die Führung und die Schutzmaßnahmen
- Die Ausstattung und Technik
- Die Sonderlagen, wie z.B. eine Pandemie, die Ukrainekrise und die Energiemangellage
Demnach muss der Katastrophenschutz so aufgestellt sein, dass für den Tag X alles vorbereitet ist !
Geeignete Schutzmaßnahmen liegen in symbolischen Schubladen bereit, bei Bedarf müssen diese nur noch geöffnet und danach gehandelt werden.
Entsprechend Art. 1 Bayerisches Katastrophen-Schutzgesetz (BayKSG), Abs. 1 haben die Katastrophenschutzbehörden die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Katastrophenschutz).
Als Katastrophe wird im Sinn dieses Gesetzes ein Geschehen definiert „bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken“.
Das Vorliegen und das Ende eines Katastrophenfalles stellt nach Abs. 4 Katastrophenschutzbehörde fest.
Im Katastrophenschutz ist ein Großteil der Helfer ehrenamtlich tätig. Demgegenüber gibt es in anderen Ländern. wie z.B. in Griechenland, keine ehrenamtlichen Helfer.
In Erlangen wurden bereits im Jahr 2012 unter der Verantwortung des damaligen OB Dr. Balleis als Vorsorge 27 ortsfeste Sirenenanlagen aufgebaut. Erlangen war damit ein Vorreiter. Andere Städte zogen erst langsam nach.
Ein Bürgertelefon hat die Aufgabe, entsprechende Fragen entgegenzunehmen und Auskünfte zu erteilen und Anfrage, die Bevölkerung rasch und umfassend über die gegenwärtige Situation zu informieren.
Es wurde auch über eine mögliche Energiemangellage gesprochen. In Erlangen gibt es dafür Anlaufstellen für die Bürger, wohin man sich in einem medizinischen Notfall oder anderen Notfällen wenden kann und Hilfe bekommt.
Leider mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland keine Pflicht gibt, dass Pflegeeinrichtungen und Altenheimen mit einem Notstromaggregat versorgt sind, die nach einer Umfrage dort fehlen. Dieses Thema wird die Senioren Union aufgreifen und einen entsprechenden Antrag zu erstellen und die Versorgung von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen in Bayern zur Pflicht zu machen.
(Ursula Köferl)
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