Patientenverfügung, General-/Vorsorgevollmacht

Was passiert, wenn ich für meinen Angehörigen entscheiden muss?

Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

Am 05.02.2018 lud der Ortsverband Eltersdorf zur gemeinsamen Informationsveranstaltung mit der evangelischen Kirchengemeinde Eltersdorf und der Frauen-Union Erlangen zum Thema “Patientenverfügung und General-/Vorsorgevollmacht” ein. Als hochkarätige Referentin konnte die etablierte Erlanger Notarin, Frau Dr. Constanze Huber, gewonnen werden. Ziel der Veranstaltung war es, die oben genannten Fragen im Rahmen der gemeinsamen Gesundheitsreihe zu beantworten und die individuellen Fragen zum Thema Patientenverfügung und General-/Vorsorgevollmacht zu klären.

 

Unterschiede Patientenverfügung, General-/Vorsorgevollmacht

Dabei erklärte die Notarin, dass zwischen Patientenverfügung, General-/Vorsorgevollmacht deutlich zu unterscheiden sei. Während die Patientenverfügung eine höchstpersönliche Entscheidung sei, die die ethisch, medizinische Frage zu lebensverlängernden Maßnahmen regele, handele es sich bei der General-/Vorsorgevollmacht um juristische Fragestellungen. Maßgeblich sei, wenn ein Betreuungsfall eintritt, selber, in der Regel innerhalb der Familie, aktiv zu werden und das Betreuungsverfahren außen vor zu lassen. Hierzu bieten Notare und die Justizministerien entsprechende Vordrucke an. Ein Gang zum Notar oder zur Notarin sei hier in jedem Fall angezeigt.

 

Für wen macht was Sinn?

Aus den Erfahrungen ihrer täglichen Praxis mache für Frau Dr. Huber die Vorsorgevollmacht für jeden Sinn, der Personen hat, zu denen er uneingeschränktes Vertrauen hat, typischer Weise dem Ehepartner, der -partnerin oder den Kindern. Wenn der Betreuungsfall eintritt, könnten sich diese um alles kümmern (Finanzen, Unterbringung, etc.). Das sei nach Aussage von Frau Dr. Huber, auch eine Frage unabhängig vom Alter, z.B. wer die Dinge im Falle von längerer Erkrankung oder längeren Krankenhausaufenthalten regele.

 

Regelung im Notfall

Unverhofft kommt oft, nicht erst seit der Schulung zur Ersten Hilfe des OV Eltersdorf. Für den Notfall sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Zwar sei eine privatschriftliche der erste Schritt, darüber hinaus sei der Gang zum Notar oder zur Notarin sinnvoll, da insbesondere von Immobilien die privatschriftliche Vollmacht nicht mehr ausreiche.

 

Wer berät mich? An wen kann ich mich wenden?

Wie Frau Dr. Huber ausführte, gibt es Bereiche, da käme man an ihrer Zunft nicht vorbei. Zur Frage der Beratung können sich Interessierte natürlich an Notare wenden. So seien die Beratungstermine in der Regel kostenfrei, um zu überlegen, was in der konkreten Situation sinnvoll wäre und zu prüfen, was eventuell auch bereits geregelt sei. Abgerechnet wird bei Frau Dr. Huber erst, wenn unterschrieben ist. Ansonsten bieten auch Seniorenbeiräte der Städten und Gemeinde Unterstützung an.


Abschließend wollte die stellvertretende Ortsvorsitzende, Frau Dr. Clarner, noch wissen, was zu Hause unmittelbar zu regeln sei. Klare Antwort unserer Notarin, als erstes das Testament. Die Vorsorgevollmacht “brenne” zwar nicht so und keiner müsse deshalb schlaflose Nächte verbringen, wenn er keine Vorsorgevollmacht hat. Die Vorsorgevollmacht sei für diejenigen gedacht, die das einfach mal geklärt haben möchten.

Wie gut die Veranstaltung ankam, zeigten die zahlreich erschienen Gäste. Annähernd 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am Montagabend ins Gemeindezentrum EGi nach Eltersdorf. Wir danken Frau Dr. Huber und freuen uns auf die nächste gemeinsame Veranstaltung.

 

Bericht:

Dr. Annika Clarner
Stadträtin, CSU-Ortsvorsitzende Eltersdorf, Schriftführerin Frauen-Union Erlangen

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