Neues Wahlrecht: Zweitstimme noch wichtiger!

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Die Ampel-Regierung hat das Wahlrecht geändert, entgegen langjähriger Gepflogenheiten auch ohne die Zustimmung der Opposition. Während das Bundesverfassungsgericht Teile der Reform für verfassungswidrig erklärt hat, weil sie einseitig versucht hat, die CSU aus dem Bundestag zu verdrängen, sind andere Teile weiterhin gültig. Das fordert von jedem Wähler neue Überlegungen, wenn er Erst- und Zweitstimme vergibt.

Bei Bundestagswahlen haben Sie nach wie vor zwei Stimmen: Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten direkt vor Ort und die Zweitstimme für die Listen der Parteien.

Die Ampelkoalition hat im vergangenen Jahr das Wahlrecht so geändert, dass die Bedeutung der Zweitstimme deutlich verstärkt wurde. Bisher erhielten Kandidaten, die mit der Erststimme in ihrem Wahlkreis eine Mehrheit erreichten, auf jeden Fall einen Sitz im Deutschen Bundestag. Nach dem neuen Wahlrecht ist das nicht mehr so!

Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, werden erfolgreiche Direktkandidaten trotz Wahlerfolg keine Abgeordneten. Das heißt, dass Ihre Erststimme eventuell keinen Einfluss hat, wenn die CSU nicht genauso viele Zweitstimmen erreicht. Also keine Leihstimmen an andere Parteien, sondern auch die Zweitstimme an die CSU!

Für unsere Region besonders bedeutsam: Weil keine andere Partei einen aussichtsreichen Kandidaten auf der Bundestagsliste aufgestellt hat, hängt es an der CSU, unsere Region im Bundestag zu vertreten. Das heißt: Dr. Konrad Körner mit der Erststimme wählen und ihn mit der Zweitstimme sicher nach Berlin schicken! 

Helfen Sie mit, dass unsere Region in Berlin vertreten ist!

Kurz-URL zu diesem Beitrag: https://www.csu-erlangen.de/ect9