Erlangen, 20. März 2025 – Die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages haben in einer historischen Entscheidung den Weg für dringend benötigte Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands freigemacht. Damit wird eine zentrale Forderung der Union umgesetzt: Die Sicherheit des Landes muss angesichts veränderter weltpolitischer Rahmenbedingungen dringend gewährleistet werden. Alte Schutzversprechen scheinen nicht mehr zu gelten. Unsere Bündnisse werden ausgetestet. Das verlangt nach einer Antwort. Ich habe als Abgeordneter des 21. Bundestages an dieser Abstimmung nicht teilnehmen können.
Die Änderung beim Thema Infrastruktur und Klimaschutz ist ein schmerzhafter Kompromiss, den die Union in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse machen musste. In den intensiven Verhandlungen hat die Union die vollständige Abschaffung der Schuldenbremse und weitere umfangreiche Ausnahmen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik überfordert hätten, verhindert.
Der Beschluss umfasst drei konkrete Eckpunkte:
- Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nehmen wir von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus.
- Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den Ländern zukünftig – entsprechend der Regelung für den Bund – eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist.
- Schaffung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren für Investitionen in die Infrastruktur, von dem 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen zugutekommen sollen. Das Sondervermögen wird zudem für zusätzliche Investitionen für den Klimaschutz geöffnet. Aus dem Sondervermögen werden – auf Ebene des Bundes – nur zusätzliche Investitionen finanziert.
Entgegen diverser Aussagen wird mit der Grundgesetzänderung keine neue Staatszielbestimmung „Klimaneutralität bis 2045“ eingeführt. Das Staatsziel Umweltschutz bleibt in Artikel 20a des Grundgesetzes unverändert. Die Formulierung zur Klimaneutralität bezieht sich lediglich auf die Zweckbindung der Mittel aus dem Sondervermögen.
Ich will mich bei der Umsetzung der Grundgesetzänderung dafür einsetzen, dass der Kompromiss nicht zum Blankoscheck für kurzfristige Strohfeuer wird, sondern langfristige Investitionen anstößt. Ob Straße, Schiene oder Gebäude – es muss dort investiert werden, wo der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft am größten ist. Trotz der hohen Neuverschuldung bleibt es unser Ziel, die finanzielle Solidität Deutschlands zu bewahren und künftige Generationen nicht noch mehr zu belasten. Die künftigen Generationen müssen noch etwas von den Investitionen haben.
Ich weiß, dass dieser Kompromiss schmerzlich ist. Gerade auch für mich als junger Abgeordneter, der Generationengerechtigkeit hochhalten will. Doch es geht darum, Deutschlands Verteidigung zu sichern. Wir stehen zu unserer Verantwortung und werden auch weiterhin darauf drängen, dass notwendige Reformen, die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und ein wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sind. Hier muss in den Koalitionsverhandlungen geliefert werden.